Allgemeine Geschäftsbedingungen
EnoBau Reinigung GmbH, Zürich - Stand: 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Verträge der EnoBau Reinigung GmbH. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Bedingungen vollumfänglich an.
2. Offerten und Preisgestaltung
Unsere Angebote basieren auf den Angaben des Kunden (Zimmeranzahl, Quadratmeter, Fotos, aktueller Verschmutzungsgrad). Der vereinbarte Betrag gilt als Fixpreis, sofern die Angaben des Kunden der Realität entsprechen.
3. Abweichungen und Mehraufwand
Stellt unser Team vor Ort fest, dass das Objekt massiv von der Beschreibung abweicht (z. B. extreme Verschmutzung, Nikotinrückstände, nicht geräumte Möbel), behält sich EnoBau Reinigung GmbH das Recht vor, den Preis in Absprache mit dem Kunden vor Arbeitsbeginn anzupassen oder vom Vertrag zurückzutreten.
4. Abgabegarantie (Übergabegarantie)
Wir garantieren eine einwandfreie Abnahme durch die Verwaltung/Eigentümer. Sollten bei der offiziellen Übergabe Mängel an der Reinigung festgestellt werden, verpflichtet sich EnoBau Reinigung GmbH zur kostenlosen Nachreinigung. Diese Garantie entfällt, wenn der Kunde nach unserer Reinigung und vor der Übergabe bauliche Massnahmen durchführt oder das Objekt erneut nutzt/verschmutzt.
5. Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten vor Ort fällig. Wir akzeptieren Barzahlung, TWINT oder nach vorheriger Absprache Überweisung (Zahlungsziel: rein netto). Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren erhoben.
6. Anzahlung
EnoBau Reinigung GmbH behält sich das Recht vor, bei Neukunden oder Grossaufträgen eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragsvolumens vor Arbeitsbeginn einzufordern.
7. Annullierung (Stornierung)
- Bis zu 5 Arbeitstage vor Termin: Kostenlos.
- Weniger als 48 Stunden vor Termin: 50 % des vereinbarten Preises werden in Rechnung gestellt.
- Nichterscheinen des Kunden/Kein Zutritt: 100 % des Auftragswertes sind fällig.
8. Haftung und Versicherung
EnoBau Reinigung GmbH verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
- Schäden müssen zwingend innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Arbeiten schriftlich (mit Fotos) gemeldet werden.
- Für bereits bestehende Schäden am Objekt (z. B. Kratzer in Parkett, verkalkte Armaturen mit Materialschäden) wird keine Haftung übernommen.
9. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde sorgt dafür, dass zum vereinbarten Zeitpunkt freier Zugang zum Objekt besteht. Wasser und Strom müssen für die Dauer der Reinigung kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
10. Gerichtsstand
Sämtliche Rechtsbeziehungen unterstehen Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der EnoBau Reinigung GmbH (Zürich).